Rechtsprechung
   BVerwG, 03.09.1990 - 6 P 20.88   

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BVerwG, 03.09.1990 - 6 P 20.88 (https://dejure.org/1990,1962)
BVerwG, Entscheidung vom 03.09.1990 - 6 P 20.88 (https://dejure.org/1990,1962)
BVerwG, Entscheidung vom 03. September 1990 - 6 P 20.88 (https://dejure.org/1990,1962)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Personalrat - Wahlberechtigter Mitarbeiter - Gestellungsvertrag

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Wahlberechtigung eines "bereitgestellten" Religionslehrers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 1991, 172 (Ls.)
  • DVBl 1990, 122
  • DÖV 1991, 657
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerwG, 02.09.1983 - 6 P 29.82

    Der Begriff der Abordnung im Sinne des Personalvertretungsrechts - Aufspaltung

    Auszug aus BVerwG, 03.09.1990 - 6 P 20.88
    Denn diese Dienststelle gibt dem Dienst- oder Arbeitsverhältnis zwischen Dienstherrn/Arbeitgeber und Beamten/Arbeitnehmer seine individuelle Ausgestaltung und läßt es damit von der abstrakten Rechtsbeziehung zum konkreten, den Arbeitsalltag bestimmenden und ausfüllenden Beschäftigungsverhältnis werden (Beschlüsse vom 2. September 1983 - BVerwG 6 P 29.82 - <PersV 1985, 164> und vom 16. Juli 1987 - BVerwG 6 P 17.86 - ).

    Nach der Rechtsprechung des Senats (vgl. Beschluß vom 2. September 1983 - BVerwG 6 P 29.82 - ) hat der Begriff der Abordnung insoweit eine selbständige personalvertretungsrechtliche Bedeutung, als er Anwendung sowohl auf Beamte als auch auf Tarifbedienstete findet und nicht auf die rechtlichen Beziehungen, in denen der Beschäftigte steht, abstellt, sondern auf das tatsächliche Beschäftigungsverhältnis.

    Für ein derartiges Doppelwahlrecht fehlt es nicht nur an einer gesetzlichen Grundlage; es wäre auch unvereinbar mit dem das Personalvertretungsrecht beherrschenden Grundsatz, daß der Personalrat einer Dienststelle und die Stufenvertretungen nur von den Beschäftigten zu wählen sind, die in der entsprechenden Dienststelle im Sinne des Personalvertretungsrechts beschäftigt sind (vgl. Beschluß vom 2. September 1983 - BVerwG 6 P 29.82 - ).

  • BAG, 03.06.1975 - 1 ABR 98/74

    Betriebsratswahl: Anfechtung der Wahl des Wahlvorstandes

    Auszug aus BVerwG, 03.09.1990 - 6 P 20.88
    Die Rechtsstellung des Antragstellers ist damit - entgegen der Meinung des Oberverwaltungsgerichts - vergleichbar mit jener der an Krankenhäusern aufgrund eines Gestellungsvertrages tätigen Schwestern des Roten Kreuzes, bei denen das Bundesverwaltungsgericht und das Bundesarbeitsgericht die Mitarbeiter- bzw. Arbeitnehmereigenschaft im personal- bzw. betriebsverfassungsrechtlichen Sinne verneint haben (Beschluß vom 29. April 1966 - BVerwG 7 P 16.64 - <BVerwGE 24, 76>; BAG, Beschlüsse vom 20. Februar 1986 - 6 ABR 5/85 - <NZA 1986, 690 LS> und vom 3. Juni 1975 - 1 ABR 98/74 - <BAGE 27, 163>).

    Der Antragsteller könnte sich nicht von der Zugehörigkeit zur Evangelischen Kirche der Pfalz lösen, ohne daß gleichzeitig seine Tätigkeit als Religionslehrer davon betroffen würde (vgl. BAG, Beschluß vom 3. Juni 1975 - 1 ABR 98/74 - <BAGE 27, 163> bezüglich der Schwesternschaft vom Roten Kreuz).

  • BAG, 18.01.1989 - 7 ABR 62/87

    Leiharbeitnehmer - Arbeitnehmerüberlassung

    Auszug aus BVerwG, 03.09.1990 - 6 P 20.88
    Diese Bestimmungen finden wegen der Vergleichbarkeit der Interessenlage auch auf die gesetzlich nicht geregelten Erscheinungsformen der nichtgewerbsmäßigen Arbeitnehmerüberlassung entsprechende Anwendung (BAG, Beschluß vom 18. Januar 1989 - 7 ABR 62/87 - ), so daß der Antragsteller auch in diesem Falle nicht wahlberechtigt wäre.
  • BVerwG, 18.04.1978 - 6 P 34.78

    Personalratswahl - Wahlvorstand - Beteiligter des Wahlanfechtungsverfahrens -

    Auszug aus BVerwG, 03.09.1990 - 6 P 20.88
    Infolgedessen kann er von diesem Zeitpunkt an nicht mehr Beteiligter eines Verfahrens sein, selbst wenn ihn das Oberverwaltungsgericht als solchen behandelt hat (vgl. bezüglich Wahlanfechtungsverfahren Beschluß vom 18. April 1978 - BVerwG 6 P 34.78 - <BVerwGE 55, 341>).
  • BAG, 20.02.1986 - 6 ABR 5/85

    Arbeitsnehmerstatus: Mitglieder einer DRK-Schwesternschaft

    Auszug aus BVerwG, 03.09.1990 - 6 P 20.88
    Die Rechtsstellung des Antragstellers ist damit - entgegen der Meinung des Oberverwaltungsgerichts - vergleichbar mit jener der an Krankenhäusern aufgrund eines Gestellungsvertrages tätigen Schwestern des Roten Kreuzes, bei denen das Bundesverwaltungsgericht und das Bundesarbeitsgericht die Mitarbeiter- bzw. Arbeitnehmereigenschaft im personal- bzw. betriebsverfassungsrechtlichen Sinne verneint haben (Beschluß vom 29. April 1966 - BVerwG 7 P 16.64 - <BVerwGE 24, 76>; BAG, Beschlüsse vom 20. Februar 1986 - 6 ABR 5/85 - <NZA 1986, 690 LS> und vom 3. Juni 1975 - 1 ABR 98/74 - <BAGE 27, 163>).
  • BVerwG, 21.11.1958 - VII P 3.58

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 03.09.1990 - 6 P 20.88
    Das Bundesverwaltungsgericht hat mehrfach festgestellt, daß die zur Teilnahme an einer Personalratswahl erforderliche Zugehörigkeit zur Dienststelle maßgeblich durch das tatsächliche Beschäftigungsverhältnis bestimmt wird (ständige Rechtsprechung seit dem Beschluß vom 21. November 1958 - BVerwG 7 P 3.58 - <BVerwGE 7, 331 [BVerwG 21.11.1958 - VII P 3/58]>).
  • BVerwG, 18.03.1982 - 6 P 8.79

    Auszubildender - Ausbildungsverhältnis - Beschäftigte des öffentlichen Dienstes -

    Auszug aus BVerwG, 03.09.1990 - 6 P 20.88
    Nur wer zum Träger der Dienststelle in einem Beamten-, Angestellten- oder Arbeitsverhältnis steht, kann somit Mitarbeiter sein (vgl. Beschlüsse vom 21. Juni 1982 - BVerwG 6 P 4.81 - und vom 18. März 1982 - BVerwG 6 P 8.79 - mit weiteren Nachweisen).
  • BVerwG, 29.04.1966 - VII P 16.64

    Bildung eines Gesamtpersonalrats für mehrere Krankenhäuser -

    Auszug aus BVerwG, 03.09.1990 - 6 P 20.88
    Die Rechtsstellung des Antragstellers ist damit - entgegen der Meinung des Oberverwaltungsgerichts - vergleichbar mit jener der an Krankenhäusern aufgrund eines Gestellungsvertrages tätigen Schwestern des Roten Kreuzes, bei denen das Bundesverwaltungsgericht und das Bundesarbeitsgericht die Mitarbeiter- bzw. Arbeitnehmereigenschaft im personal- bzw. betriebsverfassungsrechtlichen Sinne verneint haben (Beschluß vom 29. April 1966 - BVerwG 7 P 16.64 - <BVerwGE 24, 76>; BAG, Beschlüsse vom 20. Februar 1986 - 6 ABR 5/85 - <NZA 1986, 690 LS> und vom 3. Juni 1975 - 1 ABR 98/74 - <BAGE 27, 163>).
  • BVerwG, 21.06.1982 - 6 P 4.81

    Aufnahme von nicht wahlberechtigten Praktikanten in das Wählerverzeichnis für die

    Auszug aus BVerwG, 03.09.1990 - 6 P 20.88
    Nur wer zum Träger der Dienststelle in einem Beamten-, Angestellten- oder Arbeitsverhältnis steht, kann somit Mitarbeiter sein (vgl. Beschlüsse vom 21. Juni 1982 - BVerwG 6 P 4.81 - und vom 18. März 1982 - BVerwG 6 P 8.79 - mit weiteren Nachweisen).
  • BVerwG, 16.07.1987 - 6 P 17.86
    Auszug aus BVerwG, 03.09.1990 - 6 P 20.88
    Denn diese Dienststelle gibt dem Dienst- oder Arbeitsverhältnis zwischen Dienstherrn/Arbeitgeber und Beamten/Arbeitnehmer seine individuelle Ausgestaltung und läßt es damit von der abstrakten Rechtsbeziehung zum konkreten, den Arbeitsalltag bestimmenden und ausfüllenden Beschäftigungsverhältnis werden (Beschlüsse vom 2. September 1983 - BVerwG 6 P 29.82 - <PersV 1985, 164> und vom 16. Juli 1987 - BVerwG 6 P 17.86 - ).
  • BVerwG, 06.09.1995 - 6 P 9.93

    Personalvertretungsrecht: Mitbestimmungserfordernis bei Aufnahme eines bei einer

    In Ergänzung zu der Entscheidung vom 3. September 1990 (BVerwG 6 P 20.88 - Buchholz 251.8 § 12 RhPPersVG Nr. 1 = PersR 1991, 22 = PersV 1991, 80) hat der Senat nämlich in seinem die vergleichbaren Rechtsverhältnisse im Lande Hessen betreffenden Beschluß vom 23. August 1993 (BVerwG 6 P 14.92 - Buchholz 251.5 § 77 HessPersVG Nr. 3 = PersR 1994, 24 = RiA 1994, 249) die verfassungsrechtliche Sonderstellung des Religionsunterrichts klargestellt und den personalvertretungsrechtlichen Einstellungsbegriff dementsprechend verfassungskonform eingeschränkt.
  • BAG, 14.02.1991 - 2 AZR 363/90

    Rechtmäßigkeit der Kündigung eines Kirchenbediensteten - Öffentlich-rechtliche

    Dem haben sich das Bundesverwaltungsgericht (BVerwGE 24, 76; BVerwG Beschluß vom 3. September 1990 - 6 P 20/88 - Leitsatz: DVBl. 1991, 122) und das Bundessozialgericht (BSGE 28, 208 = AP Nr. 7 zu § 611 BGB Rotes Kreuz) angeschlossen.

    Denn der Kläger unterliegt nicht dem Personalvertretungsgesetz für das Land Schleswig-Holstein vom 17. Januar 1974, weil er als Arbeitnehmer des Beklagten zu 1) kein Mitarbeiter im Sinne des § 3 LPersVG ist (vgl. BVerwG Beschluß vom 3. September 1990 - 6 P 20/88 - AP Nr. 2 zu § 4 BPersVG zum PersVG Rheinland-Pfalz).

  • VG Düsseldorf, 29.01.2024 - 29 K 910/22

    Keine Corona-Entschädigung für Ordensschwester

    Verwaltungsgericht für mitarbeitervertretungsrechtliche Streitigkeiten der Evangelischen Kirche in Deutschland, Beschluss vom 25.4.1996 - 0124/11-95, NZA-RR 1998, 479; vgl. Landessozialgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 29. Januar 2004 - L 1 AL 113/01 -, juris Rn. 29 m. w. N.; BVerwG, Beschluss vom 3. September 1990 - 6 P 20/88 -, juris Rn. 17 und Ihli, Fremdpersonaleinsatz in der Kirche, ZAT 2015, 159 (162).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 21.06.2001 - 1 A 280/99

    Ausgestaltung der Mitbestimmungsbedürftigkeit eines zwischen dem Land

    Auch in seinen Entscheidungen zur Beschäftigung eines evangelischen Pfarrers und einer katholischen Religionslehrerin vom 3. September 1990 - 6 P 20.88 - und vom 28. März 1993 - 6 P 14.92 - habe das Bundesverwaltungsgericht die Wahrnehmung kollektiver Interessen der übrigen Lehrer an der Schule für nicht maßgeblich gehalten.

    Auch in den vom Bundesverwaltungsgericht entschiedenen Fällen des Einsatzes von Religionslehrern an öffentlichen Schulen auf der Grundlage von Gestellungsverträgen, vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 23. August 1993 - 6 P 14.92 -, ZBR 1993, 375 = ZTR 1994, 37, und vom 3. September 1990 - 6 P 20.88 -, PersR 1991, 22 = PersV 1991, 80, ist für die Frage der Eingliederung bzw. der Beschäftigteneigenschaft im Kern darauf abgestellt worden, dass in den entscheidenden Bereichen der Bestimmung der Unterrichtsinhalte und der Verfügung über die Arbeitskraft des Lehrers im Übrigen der Betreffende nicht der Direktion der Dienststelle unterworfen war und es wegen der besonderen Stellung der Kirche auch im Hinblick auf die Personalauswahl deren Direktion zu beachten galt.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 23.03.2010 - 16 A 2423/08

    Innehabung des Weisungsrechts im Rahmen der Mitbestimmung bei Überlassung von

    vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 23. August 1993 - 6 P 14.92 -, juris (= ZBR 1993, 375), und vom 3. September 1990 - 6 P 20.88 -, juris (= PersR 1991, 22) zu Religionslehrern, die dem Staat von den Kirchen gestellt werden.
  • LSG Berlin-Brandenburg, 22.02.2017 - L 9 KR 234/13

    Sozialversicherungspflicht - überlassenes Personal in der Filmbranche -

    Bei der echten Leiharbeit werden Arbeitskräfte nur gelegentlich an ein anderes Unternehmen überlassen (BSG, Urteil vom 29. Juli 1970 - 7 RAr 44/68 - BVerwG, Beschluss vom 03. September 1990 - 6 P 20/88; beide juris; Richardi/Fischinger, in: Staudinger, BGB, Neubearbeitung 2016, § 611 Rd. 143; Kania, NZA 1994, 871).
  • VGH Hessen, 08.04.1992 - HPV TL 576/86

    Mitbestimmung des Personalrates: Einsatz eines Religionslehrers mittels

    Vertragspartner des Landes Hessen für die Aufnahme der Frau Lochmann als Religionslehrerin und für die Kündigung war nicht sie, sondern - entsprechend dem auf der Grundlage der vorgenannten Vereinbarung geschlossenen Gestellungsvertrages - das Bistum M. Die Unterstellung der Lehrkraft unter die staatliche Schulaufsicht und die Ordnung der Schule beruhte allein auf § 4 Ziffer 2 der Vereinbarung aus dem Jahre 1973 (vgl. zum Nichtbestehen eines staatlichen Dienstverhältnisses im Falle des Unterrichtseinsatzes eines kirchlichen Bediensteten als Religionslehrer mittels Gestellungsvertrages auch BVerwG, Beschluß vom 3.9.1990 - BVerwG 6 P 20.88 -).

    Denn im Gegensatz zum Leiharbeitsverhältnis wurde die Lehrerin in Erfüllung der von der katholischen Kirche in deren unmittelbarem Eigeninteresse mit der Vereinbarung von 1973 übernommenen Aufgabe tätig (so auch im Falle eines Gestellungsvertrages BVerwG, Urteil vom 3.9.1990, a.a.O., und OVG Lüneburg, Beschluß vom 21.3.1990 - 18 L 36/89 -).

  • LSG Berlin-Brandenburg, 29.03.2017 - L 9 KR 284/14

    Sozialversicherungspflicht - Leiter des Ausbaus-Terminal -

    Bei der echten Leiharbeit werden Arbeitskräfte nur gelegentlich an ein anderes Unternehmen überlassen (BSG, Urteil vom 29. Juli 1970 - 7 RAr 44/68 - BVerwG, Beschluss vom 03. September 1990 - 6 P 20/88; beide juris; Richardi/Fischinger, in: Staudinger, BGB, Neubearbeitung 2016, § 611 Rd. 143; Kania, NZA 1994, 871).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 14.05.2012 - 62 PV 2.11

    Wahlberechtigung militärischer Rechnungsführer zu den Bezirkspersonalratswahlen

    Anders ausgedrückt: Lässt sich anhand konkreter äußerer Umstände wie der räumlichen Einbeziehung in den Dienststellenbetrieb und einer Unterstellung unter die äußere Ordnung der Dienststelle feststellen, dass ein Soldat aus einer Einheit/Dienststelle, der er früher angehört hat, ausgegliedert worden und in eine andere Dienststelle eingegliedert worden ist, dann liegt darin aus beteiligungsrechtlicher Sicht eine Versetzung bzw. Kommandierung (vgl. Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 2. September 1983 - BVerwG 6 P 29.82 -, juris Rn. 17 für den Fall der Abordnung eines Arbeitnehmers; vgl. auch Beschlüsse des Bundesverwaltungsgerichts vom 3. September 1990 - BVerwG 6 P 20.88 -, juris Rn. 15, und vom 21. Januar 2008 - BVerwG 6 P 16.07 - juris Rn. 30).
  • BVerwG, 23.08.1993 - 6 P 14.92

    Beschäftigung einer kirchlichen Dienstkraft - Religionslehrer -

    Der Senat hat in seinem Beschluß vom 03.09.1990 - BVerwG 6 P 20.88 - zu dem vergleichbaren Fall der Erteilung von evangelischem Religionsunterricht durch einen Pfarrer, der aufgrund eines Gestellungsvertrages von seiner Landeskirche als Religionslehrer an einem staatlichen Gymnasium bereitgestellt worden war, entschieden, daß dieser kein wahlberechtigter Mitarbeiter des Gymnasiums gewesen ist.
  • VGH Hessen, 10.12.1992 - HPV TL 3748/89

    Rein faktische Eingliederung in die Dienststelle reicht nicht für die Annahme

  • VG München, 03.05.2022 - M 20 P 21.3987

    Anfechtung einer Personalratswahl wegen Verstoßes gegen das Gruppenwahlprinzip

  • VGH Bayern, 08.12.1999 - 17 P 99.328
  • VG Potsdam, 20.10.1997 - 11 L 1192/97

    Aussetzung einer Wahl des Personalrates an einem Ministerium; Möglichkeit eines

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Rechtsprechung
   VGH Baden-Württemberg, 07.06.1989 - 5 S 3040/87   

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https://dejure.org/1989,1682
VGH Baden-Württemberg, 07.06.1989 - 5 S 3040/87 (https://dejure.org/1989,1682)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 07.06.1989 - 5 S 3040/87 (https://dejure.org/1989,1682)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 07. Juni 1989 - 5 S 3040/87 (https://dejure.org/1989,1682)
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Volltextveröffentlichungen (2)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1990, 227
  • DVBl 1990, 122 StädteT 1990, 168 (Kurzwiedergabe) UPR 1990, 119 (Kurzwiedergabe) BWVPr 1991, 92
 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 21.05.1976 - IV C 80.74

    Planfeststellungsverfahren im Bundesfernstraßenrecht - Erhebung einer

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 07.06.1989 - 5 S 3040/87
    Für die damit gestellte Frage, welche Immissionen die Klägerin nicht mehr entschädigungslos hinzunehmen verpflichtet ist, kommt es darauf an, was einem Betroffenen billigerweise nicht mehr zugemutet werden kann (vgl. dazu Urteil des VGH Baden-Württemberg vom 19.1.1983, a.a.O., Urteile des Bundesverwaltungsgerichts vom 22.5.1987 -- 4 C 17-19.84 --, NJW 1987, 2884 und 21.5.1976 -- IV C 80.74 -- BVerwGE 51, 15).

    Diese aufgrund des § 3 Abs. 2 des Gesetzes zum Schutz gegen Baulärm erlassene Vorschrift ist nach § 66 Abs. 2 Bundesimmissionsschutzgesetz auch weiterhin maßgebend; aufgrund der Regelung in § 66 Abs. 2 Bundesimmissionsschutzgesetz handelt es sich daher um eine vom Gesetzgeber vorgegebene Verbindlichkeit dieser Regelungen, auf die für die Beurteilung der Zumutbarkeit des Baulärms zurückgegriffen werden kann (vgl. zur AVV Baulärm auch Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 21.5.1976, a.a.O.).

  • VGH Baden-Württemberg, 19.01.1983 - 5 S 641/82

    Umwandlung Anliegerstraße in Durchgangsstraße; Billigkeitsentschädigung und

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 07.06.1989 - 5 S 3040/87
    Sind solche Vorkehrungen oder Anlagen untunlich oder mit dem Vorhaben unvereinbar, so hat der Betroffene Anspruch auf angemessene Entschädigung in Geld (§§ 39 Abs. 1 Straßengesetz alte Fassung, 74 Abs. 2 Satz 3 LVwVfG; zur Rechtsnatur dieser Regelung als eigenständiger materieller Entschädigungsanspruch vgl. Urteil des VGH Baden-Württemberg vom 19.1.1983 -- 5 S 641/82, DÖV 83, 512, 514).

    Für die damit gestellte Frage, welche Immissionen die Klägerin nicht mehr entschädigungslos hinzunehmen verpflichtet ist, kommt es darauf an, was einem Betroffenen billigerweise nicht mehr zugemutet werden kann (vgl. dazu Urteil des VGH Baden-Württemberg vom 19.1.1983, a.a.O., Urteile des Bundesverwaltungsgerichts vom 22.5.1987 -- 4 C 17-19.84 --, NJW 1987, 2884 und 21.5.1976 -- IV C 80.74 -- BVerwGE 51, 15).

  • BVerwG, 11.11.1988 - 4 C 11.87

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 07.06.1989 - 5 S 3040/87
    Es ist jedoch für die Frage der Zumutbarkeit der Lärmbeeinträchtigungen danach zu differenzieren, ob diese Flächen einem Wohnen im Freien dienen und wie ihre Schutzwürdigkeit konkret zu bestimmen ist (vgl. Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 11.11.88 -- 4 C 11.87 --, UPR 1989, 110, 111).
  • BVerwG, 27.01.1988 - 4 B 7.88

    Personenbeförderung - U-Bahn-Bau - Planfeststellung - Lärmbelästigung - Immission

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 07.06.1989 - 5 S 3040/87
    Davon, daß Betroffene einen angemessenen Ausgleich in Geld für unzumutbare Belastungen durch Lärm anläßlich von Bauarbeiten für ein planfestgestelltes Vorhaben verlangen können, geht auch das Bundesverwaltungsgericht aus (vgl. Beschluß vom 27.1.1988 -- 4 B 7.88 -- NVwZ 1988, 534, 535 zu Staub- und Geräuschimmissionen als Gefahren oder Nachteile im Sinne von § 29 Abs. 2 PBefG; vgl. ebenso Kühling, Fachplanungsrecht, 1988, RdNr. 255, 260, 471 und Hoppe/Schlarmann, Rechtsschutz bei der Planung von Straßen und anderen Verkehrsanlagen, 2. Aufl., RdNr. 205).
  • VGH Baden-Württemberg, 27.11.1984 - 5 S 2273/83

    Sicherheitsanforderungen an Straßenbauten - Inhalt des

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 07.06.1989 - 5 S 3040/87
    Allerdings ist es nicht Aufgabe der Planfeststellungsbehörde, die durch Sicherheit und Ordnung gebotenen Anforderungen an Straßenbauten im Planfeststellungsbeschluß zu regeln; dies obliegt vielmehr dem Träger der Straßenbaulast und ist von diesem bei der Errichtung und Unterhaltung der Straßenbauvorhaben zu beachten (vgl. §§ 10 Straßengesetz, 4 Fernstraßengesetz und hierzu Urteil des VGH Baden-Württemberg vom 27.11.1984 -- 5 S 2273/83 --).
  • BVerwG, 22.05.1987 - 4 C 33.83

    Verkehrslärm an Bundesfernstraßen; Aktiver und passiver Lärmschutz; Richtlinien

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 07.06.1989 - 5 S 3040/87
    Eine plangegebene Vorbelastung, die Schutzansprüche mindern kann, ist dann anzunehmen, wenn ein Anwohner aufgrund einer noch nicht verwirklichten, aber bereits erkennbar hinreichend verfestigten Planung mit erhöhten Immissionen rechnen muß (vgl. Urteile des Bundesverwaltungsgerichts vom 22.5.1987 -- 4 C 33-35.83 --, NJW 1987, 2886 und vom 22.3.1985 -- 4 C 63.80 -- BVerwGE 71, 150, 156).
  • BVerwG, 22.03.1985 - 4 C 63.80

    Auswirkungen der fehlenden Kenntlichmachung planbetroffener Grundstücke;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 07.06.1989 - 5 S 3040/87
    Eine plangegebene Vorbelastung, die Schutzansprüche mindern kann, ist dann anzunehmen, wenn ein Anwohner aufgrund einer noch nicht verwirklichten, aber bereits erkennbar hinreichend verfestigten Planung mit erhöhten Immissionen rechnen muß (vgl. Urteile des Bundesverwaltungsgerichts vom 22.5.1987 -- 4 C 33-35.83 --, NJW 1987, 2886 und vom 22.3.1985 -- 4 C 63.80 -- BVerwGE 71, 150, 156).
  • BVerwG, 17.11.1972 - IV C 21.69

    Zurückweisung einer Revision - Anordnung über Schutzanlagen in einem

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 07.06.1989 - 5 S 3040/87
    Unter den Begriff des Straßenbauvorhabens im Sinne des Straßenrechts fallen dabei nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zum Fernstraßenrecht zum einen die Straßenbaumaßnahmen im engeren Sinn sowie die Straßenanlage selbst und der nach ihrer Fertigstellung auf ihr stattfindende Verkehr (vgl. Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 17.11.1972 -- IV C 21.69 --, BVerwGE 41, 178, 183).
  • BGH, 30.10.2009 - V ZR 17/09

    Zurücktreten eines zivilrechtlichen Entschädigungsanspruchs wegen

    Das durch das Fachplanungsrecht zur Verfügung gestellte Instrumentarium erlaubt es vielmehr, schon bei der Durchführung der Baumaßnahme auftretende Konflikte einer interessengerechten Lösung zuzuführen (vgl. OLG Hamm NVwZ 2004, 1148, 1149; VGH Mannheim NVwZ-RR 1990, 227 f.; Urt. v. 8. Februar 2007, 5 S 2257/05, [...] Rdn. 127 ff. sowie BVerwG NVwZ 1988, 534 f.).
  • VGH Bayern, 04.05.2011 - 22 AS 10.40045

    Planfeststellung für Neubau einer U-Bahn-Strecke

    Auch die von den Parteien vorliegend zum Teil zitierte Rechtsprechung und Fachliteratur (VGH BW vom 8.2.2007 ZUR 2007, 427 und vom 7.6.1989 NVwZ-RR 1990, 227; Vallendar in Beck"scher AEG-Kommentar, 2006, RdNr. 161 zu § 18 m.w.N.; Dietrich, NVwZ 2009, 144) gehen davon aus, dass die AVV-Baulärm immer noch ein praxisgerechtes Regelwerk zur Beurteilung von Baustellenlärm bietet.

    Raum für derartige Erwägungen besteht aber desto weniger, je mehr es sich um eine überwiegend stationäre Großbaustelle mit sehr langer Bauzeit und intensiven Arbeitstätigkeiten handelt (vgl. BayVGH vom 24.1.2011 Az. 22 A 09.40045 u.a. RdNr. 103; VGH BW vom 7.6.1989 NVwZ-RR 1990, 227).

  • OVG Hamburg, 19.02.2001 - 2 Bs 370/00

    Entscheidung im einstweiligen Rechtsschutz betreffend die Zulässigkeit der

    Wann Baulärm die Schwelle schädlicher Umwelteinwirkungen überschreitet, ist anhand der diesen unbestimmten Rechtsbegriff konkretisierenden Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Schutz gegen Baulärm - Geräuschimmissionen - (- AVV Baulärm -) vom 19. August 1970 (BAnz. Nr. 160 v. 1.9.1970) zu beurteilen (vgl. VGH Mannheim, Urteil v. 7.6.1989, NVwZ-RR 1990, S. 227), die gemäß § 66 Abs. 2 BImSchG im Rahmen ihres Anwendungsbereichs weiter maßgebend ist, weil eine "TA-Baulärm" bisher nicht erlassen wurde.
  • VGH Hessen, 31.05.2011 - 9 B 1111/11

    Anspruch auf Einschreiten des Nachbarn gegen Baulärm

    c) als Grenze der Erheblichkeit im Sinne des § 3 Abs. 1 BImSchG grundsätzlich ein Wert von 65 dB (A) tagsüber und 50 dB(A) nachts anzunehmen (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom  7. Juni 1989 - 5 S 3040/87 -, NVwZ-RR 1990, 227).
  • VGH Baden-Württemberg, 08.02.2007 - 5 S 2257/05

    Planfeststellungsbeschluss für den Umbau des Bahnknotens Stuttgart

    Ein gemäß § 74 Abs. 2 Satz 2 und 3 VwVfG gebotenes Konzept zum Schutz vor Baulärm darf sich an den Richtwerten und Maßnahmewerten der AVV Baulärm orientieren (vgl. Senatsurt. v. 07.06.1989 - 5 S 3040/87 - NVwZ-RR 1990, 227).

    Dass insoweit die AVV Baulärm zur Ausfüllung der Vorgaben des § 74 Abs. 2 Satz 2 und 3 VwVfG i.V.m. § 22 BImSchG herangezogen werden kann, ist in der Rechtsprechung des Senats anerkannt (Urt. v. 07.06.1989 - 5 S 3040/87 - NVwZ-RR 1990, 227, Juris, Rdnr. 27).

  • VGH Bayern, 24.01.2011 - 22 A 09.40059

    Mittlerer Streckenabschnitt der 2. S-Bahn-Stammstrecke in München - Klagen von

    Deshalb sind vorliegend als Grenze der Zumutbarkeit die Eingreifwerte - für ein Kerngebiet - nach der AVV-Baulärm (65 dB(A) tags/50 dB(A) nachts) anzusehen (vgl. auch VGH BW vom 7.6.1989 NVwZ-RR 1990, 227).

    Deshalb sind vorliegend als Grenze der Zumutbarkeit die Eingreifwerte - für ein Kerngebiet - nach der AVV-Baulärm (65 dB(A) tags/50 dB(A) nachts) anzusehen (vgl. auch VGH BW vom 7.6.1989 NVwZ-RR 1990, 227).

  • VGH Bayern, 24.01.2011 - 22 A 09.40045

    Mittlerer Streckenabschnitt der 2. S-Bahn-Stammstrecke in München - Klagen von

    Deshalb sind vorliegend als Grenze der Zumutbarkeit die Eingreifwerte - für ein Kerngebiet - nach der AVV-Baulärm (65 dB(A) tags/50 dB(A) nachts) anzusehen (vgl. auch VGH BW vom 7.6.1989 NVwZ-RR 1990, 227).
  • OLG Dresden, 30.12.2008 - 11 U 1774/05

    Grundurteil im City-Tunnel-Prozess: Bahn soll Schadenersatz leisten

    Die Klägerin selbst verweist auf ein Urteil des Verwaltungsgerichtshofes Mannheim ( NVwZ-RR 1990, 227), wonach es der Planungsbehörde zumindest möglich ist, bei schwierig im Voraus zu bewertenden Beeinträchtigungen einen allgemeinen Vorbehalt für Entschädigungsleistungen in den Planfeststellungsbeschluss aufzunehmen (dazu auch BVerwGE 61, 295, 306; ferner BGH NJW 1989, 1980).
  • OLG Frankfurt, 24.11.2011 - 1 U 160/10

    Zur Haftung der Bundesrepublik Deutschland und des in Bundesauftragsverwaltung

    Dies umfasst auch Vorkehrungen gegen Auswirkungen, die von der Errichtung des Vorhabens ausgehen; dabei können im Planfeststellungsverfahren auch solche Auswirkungen in die Abwägung eingestellt werden, die durch Sprengungen bei Bauarbeiten ausgelöst werden können; in Betracht kommen etwa Nebenbestimmungen zu einer geeigneten Wahl der Sprengparameter (VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 07.06.1989, NVwZ-RR 1990, 227 [juris Rn. 24]; Urt. v. 08.02.2007 - 5 S 2257/05 - "Stuttgart 21", juris Rn. 6, 25, 36 ff, 49 a.E., 143).
  • VGH Bayern, 24.01.2011 - 22 A 09.40044

    Planfeststellung für Neubau einer 2. S-Bahn-Stammstrecke; Auswahlentscheidung

    Deshalb sind vorliegend als Grenze der Zumutbarkeit die Eingreifwerte - für ein Kerngebiet - nach der AVV-Baulärm (65 dB(A) tags/50 dB(A) nachts) anzusehen (vgl. auch VGH BW vom 7.6.1989 NVwZ-RR 1990, 227).
  • VG Frankfurt/Main, 21.04.2011 - 8 L 858/11

    Lärmschutz gegen Baustelle

  • VGH Bayern, 24.01.2011 - 22 A 09.40043

    Planfeststellung für Neubau einer S-Bahn-Stammstrecke - Schutz von Vermietern und

  • OVG Bremen, 11.01.2005 - 1 D 224/04

    Erweiterung des Containerterminals in Bremerhaven (CT IV) - Containerhafen;

  • VGH Bayern, 24.01.2011 - 22 A 09.40052

    Planfeststellung für Neubau einer 2. S-Bahn-Stammstrecke; Auswahlentscheidung

  • VG Frankfurt/Main, 11.07.2011 - 8 L 1728/11

    Stilllegung einer Baustelle

  • VGH Bayern, 17.02.2011 - 22 A 09.40060

    Planfeststellung für Neubau einer S-Bahn-Stammstrecke - aktiver Schallschutz für

  • VGH Hessen, 01.10.1990 - 2 TH 507/90

    Teilweiser Sofortvollzug eines Planfeststellungsbeschlusses für ein

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Rechtsprechung
   VGH Hessen, 01.11.1989 - 8 A 2902/88   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1989,2490
VGH Hessen, 01.11.1989 - 8 A 2902/88 (https://dejure.org/1989,2490)
VGH Hessen, Entscheidung vom 01.11.1989 - 8 A 2902/88 (https://dejure.org/1989,2490)
VGH Hessen, Entscheidung vom 01. November 1989 - 8 A 2902/88 (https://dejure.org/1989,2490)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 7 Abs 2 AtG, § 7 Abs 4 AtG, § 3 AtVfV, § 4 Abs 2 AtVfV, § 4 Abs 3 AtVfV
    (Verletzung der Planungshoheit eines Landkreises und des Eigentumsrechts durch atomrechtliche Genehmigung; Atomrechtliche Betriebsgenehmigung - Übergang der Sachgenehmigung bei Wechsel in der Person des Betreibers; Rückwirkung des § 7 AtG auf Altbestand - Änderung der ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1990, 128
  • NVwZ-RR 1993, 168 (Ls.)
  • DVBl 1990, 122
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerwG, 19.12.1985 - 7 C 65.82

    Wyhl

    Auszug aus VGH Hessen, 01.11.1989 - 8 A 2902/88
    Damit beruft er sich auf das Fehlen einer materiellrechtlichen Voraussetzung für die Erteilung einer Teilgenehmigung, die insoweit drittschützend ist, als sie die Einhaltung vorhabensbezogener Genehmigungsvoraussetzungen sicherstellen soll, die ihrerseits Drittschutz vermitteln (BVerwG, Urteil vom 19. Dezember 1985 -- 7 C 65.82 -- BVerwGE 72, 300, 306 und 310 -- Wyhl --).

    Die Genehmigungsbehörde hat sich vor Erlaß der Teilgenehmigung vom 27. April 1988 keine hinreichende Klarheit darüber verschafft, daß die Teilgenehmigung nicht den Anforderungen zuwiderläuft, die an das Gesamtprojekt gestellt werden müssen, obwohl hierin nicht nur eine verfahrens-, sondern auch eine materiell-rechtliche Genehmigungsvoraussetzung liegt (BVerwGE 72, 300, 306).

    Die von dem Beklagten im vorliegenden Fall eingeschlagene Verfahrensweise verhindert es dagegen, daß das in der Teilgenehmigung vom 9. Oktober 1987 abgegebene und in der Teilgenehmigung vom 27. April 1988 in Bezug genommene vorläufige positive Gesamturteil sich mit dem Fortschreiten der Teilgenehmigungen verfestigt und mit der letzten Teilgenehmigung zu einem abschließenden positiven Gesamturteil erstarkt, wie es das Bundesverwaltungsgericht in seiner Wyhl-Entscheidung voraussetzt (BVerwGE 72, 300, 309).

    Die der Bestimmung des § 18 Abs. 1 AtVfV gegebene materiellrechtliche Bedeutung hat drittschützende Wirkung, soweit drittschützende Genehmigungsvoraussetzungen in Rede stehen, und ist insoweit zur Begründung subjektiver Rechte Dritter geeignet (BVerwGE 72, 300, 310).

  • VGH Hessen, 01.11.1989 - 8 A 2903/88

    Atomrechtliche Betriebsgenehmigung - Übergang der Sachgenehmigung bei Wechsel in

    Auszug aus VGH Hessen, 01.11.1989 - 8 A 2902/88
    Im übrigen geht er hier ebenso wie in den mit dem vorliegenden zur gemeinsamen Verhandlung verbundenen Verfahren 8 A 2903/88 und 8 R 3723/88 davon aus, daß der Betrieb der Beigeladenen nach der ursprünglichen Fassung des Atomgesetzes einer Genehmigung nach § 9 AtG, nicht einer solchen nach § 7 AtG bedurft habe, und weist darauf hin, daß der Standort und die Betriebsstätte auch im Verfahren nach § 9 AtG in die Prüfung durch die Genehmigungsbehörde einzubeziehen gewesen seien.

    -- Verfahrensakte 8 A 2903/88 (..., 1 Hefter).

    Eine Erledigung des Rechtsstreits in der Hauptsache ist nämlich nicht eingetreten, weil die nach dem Auszug aus dem Handelsregister des Amtsgerichts München (Bl. 94 der Akten 8 A 2903/88) am 24. Januar 1989 wirksam gewordene Verschmelzung der A GmbH mit der jetzigen Beigeladenen entgegen der Auffassung des Klägers nicht zur Erledigung der Teilgenehmigung vom 27. April 1988 geführt hat.

  • BVerfG, 08.07.1982 - 2 BvR 1187/80

    Sasbach

    Auszug aus VGH Hessen, 01.11.1989 - 8 A 2902/88
    Für die hier entscheidende Frage nach der Klagebefugnis ist es dabei ohne Bedeutung, daß dem Kläger aufgrund der in dem Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 8. Juli 1982 -- 2 BvR 1187/80 -- zum Ausdruck gelangten Rechtsauffassung das Grundrecht aus Art. 14 GG nicht zusteht.

    Wie das Bundesverfassungsgericht selbst einschränkend ausführt, bedeutet die Versagung des Grundrechtsschutzes nämlich nicht, daß die Rechtsordnung öffentlichrechtlichen Körperschaften die Möglichkeit, privatrechtliches Eigentum innezuhaben, versagen würde (BVerfGE 61, 82, 108; ebenso: BVerwG, Urteil vom 30. Mai 1984 -- 4 C 58.81 -- BVerwGE 69, 256, 261).

  • BVerwG, 09.09.1988 - 7 C 3.86

    Atomgesetz - Genehmigungsverfahren - Teilerrichtungsgenehmigung -

    Auszug aus VGH Hessen, 01.11.1989 - 8 A 2902/88
    Nur durch die Einbeziehung aller Bestandteile des genehmigungspflichtigen Vorhabens in das vorläufige positive Gesamturteil läßt sich nämlich gewährleisten, daß die für ein atomrechtliches Genehmigungsverfahren kennzeichnenden einzelnen Teilgenehmigungen so aufeinander abgestimmt werden, daß sie zusammengenommen eine rechtmäßige Vollgenehmigung ergeben (BVerwG, U. v. 9. September 1988 -- 7 C 3.86 -- BVerwGE 80, 207, 223 -- Mülheim-Kärlich).

    Ausnahmsweise kommt jedoch auch eine Rechtsverletzung Dritter in Betracht, wenn nämlich eine Teilgenehmigung in ihrem Regelungsgehalt derart unbestimmt ist, daß Dritte zur Wahrnehmung ihrer Rechte aus Gründen der Vorsicht diese und alle weiteren Bescheide der Genehmigungsbehörde anfechten müssen oder daß Dritte sie in der Annahme eines umfassenden Regelungsgehalts anfechten und dabei versäumen, einen nachfolgenden Bescheid anzufechten, der in Wirklichkeit erst die rechtsverletzende Regelung trifft (BVerwGE 80, 207, 216).

  • BVerwG, 30.05.1984 - 4 C 58.81

    Luftfahrtrechtliches Planfeststellungsverfahren; Flughafen München II - Franz

    Auszug aus VGH Hessen, 01.11.1989 - 8 A 2902/88
    Wie das Bundesverfassungsgericht selbst einschränkend ausführt, bedeutet die Versagung des Grundrechtsschutzes nämlich nicht, daß die Rechtsordnung öffentlichrechtlichen Körperschaften die Möglichkeit, privatrechtliches Eigentum innezuhaben, versagen würde (BVerfGE 61, 82, 108; ebenso: BVerwG, Urteil vom 30. Mai 1984 -- 4 C 58.81 -- BVerwGE 69, 256, 261).
  • BVerwG, 11.01.1985 - 7 C 74.82

    Drittanfechtungsklage im Atomrecht; Abgrenzung zwischen Teilgenehmigung und

    Auszug aus VGH Hessen, 01.11.1989 - 8 A 2902/88
    Grundsätzlich ist für die Annahme einer auf angeblich mangelnde Schadensvorsorge im Sinne des § 7 Abs. 2 Nr. 3 AtG gestützten Klagebefugnis die substantiierte Behauptung erforderlich, das zu einem Schaden führende Risiko sei so hinreichend wahrscheinlich, daß hiergegen Vorsorge im Sinne der genannten Vorschrift getroffen werden müsse (BVerwG, Urteil vom 11. Januar 1985 -- 7 C 74.82 -- BVerwGE 70, 365, 369).
  • BVerwG, 03.01.1989 - 9 B 103.88

    Urteilsverkündung - Zustellung - Mündliche Verhandlung - Schriftsatz -

    Auszug aus VGH Hessen, 01.11.1989 - 8 A 2902/88
    Für Gemeinden ist anerkannt, daß sie durch ein genehmigungsbedürftiges Vorhaben in ihrer Planungshoheit beeinträchtigt werden können, wenn kommunale Einrichtungen durch das Vorhaben erheblich beeinträchtigt werden (BVerwG, Beschluß vom 3. Januar 1989 -- 9 B 103.88 -- NVwZ 989, 750, 754).
  • BVerwG, 30.04.1986 - 7 C 8.86
    Auszug aus VGH Hessen, 01.11.1989 - 8 A 2902/88
    Die für das atomrechtliche Genehmigungsverfahren in § 7 AtG und der Atomrechtlichen Verfahrensverordnung getroffenen Regelungen lassen jedoch für eine Vorabzustimmung, die ohne Rücksicht auf diese Regelungen ergeht, ebensowenig Raum wie für die in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts abgelehnten sogenannten Freigabebescheide (U. v. 9. September 1988 -- 7 C 8.86 --, DVBl. 1988, 1171, 1172).
  • LG Hanau, 12.11.1987 - 6 Js 13470/84
    Auszug aus VGH Hessen, 01.11.1989 - 8 A 2902/88
    Anklageschrift, Kopie Nr. 19, A. GmbH, 6 Js 13470/84.
  • OVG Berlin, 22.12.1986 - 2 A 4.85
    Auszug aus VGH Hessen, 01.11.1989 - 8 A 2902/88
    Mit dem Oberverwaltungsgericht Berlin geht der Senat davon aus, daß Dritten ein subjektives Recht auf die Erfüllung der in § 18 Abs. 1 AtVfV begründeten Pflicht zur Bildung eines vorläufigen Gesamturteils zusteht, soweit es sich auf vorhabensbezogene Genehmigungsvoraussetzungen mit drittschützender Wirkung bezieht (OVG Berlin, Beschluß vom 22. Dezember 1986 -- 2 A 4.85 -- NVwZ 1988, 181, 182).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 31.07.1986 - 21 A 458/81
  • VG Frankfurt/Main, 15.02.2002 - 4 G 4722/01

    Eilrechtsschutz für einen Landkreis gegen Baugenehmigung für Windkraftanlage in

    Wie der Hessische Verwaltungsgerichtshof in seinem Urteil vom 01.11.1989 (NVwZ-RR 1990, 128, 129) entschieden hat, sind die überlegungen zur Verletzung der Planungshoheit von Gemeinden durch die Beeinträchtigung ihrer kommunalen Einrichtungen auf andere Selbstverwaltungskörperschaften auszudehnen, soweit ihnen entsprechende Kompetenzen zugewiesen sind, was für die Landkreise zutrifft.

    Selbst wenn man mit dem Hessischen Verwaltungsgerichtshof in seiner Entscheidung vom 01.11.1989 (aaO) es für möglich erachten wollte, dass der Antragsteller als Naturparkträger in seiner Planungshoheit betroffen sein könnte, so müsste seine Beeinträchtigung doch so nachhaltig sein, dass sie in ihrem Gewicht einer enteignenden Wirkung gleichkommen würde, um einen Anspruch auf umfassende Rechtskontrolle auszulösen.

  • VGH Hessen, 01.11.1989 - 8 A 2903/88

    Atomrechtliche Betriebsgenehmigung - Übergang der Sachgenehmigung bei Wechsel in

    Im übrigen geht er hier ebenso wie in den mit dem vorliegenden zur gemeinsamen Verhandlung verbundenen Verfahren 8 A 2902/88 und 8 R 3723/88 davon aus, daß der Betrieb der Beigeladenen nach der ursprünglichen Fassung des Atomgesetzes einer Genehmigung nach § 9 AtG, nicht einer solchen nach § 7 AtG bedurft habe, und weist darauf hin, daß der Standort und die Betriebsstätte auch im Verfahren nach § 9 AtG in die Prüfung durch die Genehmigungsbehörde einzubeziehen gewesen seien.

    -- Verfahrensakte 8 A 2902/88 (M-K-K, 1 Hefter).

  • VGH Hessen, 31.05.1990 - 8 R 3118/89

    Genehmigung zur Errichtung eines Kohlekraftwerkblocks; vorläufiger Rechtsschutz

    Denn die mangelnde Grundrechtsfähigkeit hindert die antragstellenden Gebietskörperschaften nicht, nach Maßgabe des einfachen Rechts wie private Grundstückseigentümer Genehmigungsmängel gerichtlich abzuwehren, die ihre Rechtspositionen als Eigentümerin bzw. Trägerin von Einrichtungen verletzen OVG Lüneburg, B. v. 21.10.86 -- 7 D 2/86 --, NVwZ 1987, S. 341; zur Klagebefugnis von Landkreisen in atomrechtlichen Genehmigungsverfahren Hess. VGH, U. v. 01.11.89 -- 8 A 2902/88 -- Entscheidungsabdruck S. 20, DVBl. 1990, S. 122 , jeweils m.w.N.).
  • VGH Hessen, 25.03.1997 - 14 A 111/91

    Aufhebung einer atomrechtlichen Genehmigung - zum Dritten iSd AtG § 17 Abs 5

    Eine Ausgestaltung dieses Rechtes ist die kommunale Planungshoheit sowie auch der Bestand, die Funktionsfähigkeit und der ordnungsgemäße Betrieb von öffentlichen Einrichtungen, mit denen die Gebietskörperschaft öffentliche Aufgaben wahrnimmt (vgl. OVG Koblenz, Urteil vom 3. Juni 1986, UPR 1986, S. 396; der 8. Senat des Hess. VGH hat in einem Urteil vom 1. November 1989 - 8 A 2902/88 - den Schutz des Betriebes einer öffentlichen Einrichtung aus der kommunalen Planungshoheit abgeleitet).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 24.05.1991 - 7 C 11749/90

    Kernkraftwerk; Teilgenehmigung

    Denn dieses Gebot ist insoweit drittschützend, als es die Einhaltung vorhabensbezogener Genehmigungsvoraussetzungen sicherstellen soll, die ihrerseits Drittschutz vermitteln (vgl. BVerwGE 53, 30/50 f.; BVerwGE 72, 300/310; OVG Berlin, NVwZ 1988, S. 181/182; HessVGH, NVwZ-RR 1990, S. 128/133; OVG Berlin, NVwZ-RR 1991, S. 180/181).
  • VG Köln, 05.02.2002 - 11 L 1829/01

    Zuteilung von Rufnummern für entgeltfreie Mehrwertdienste; Beschränkungen des

    BVerwG, Urteil vom 26. Januar 1990 - 8 C 69/87 - , NVwZ 1990, 855 (856); VGH Kassel, Urteil vom 1. November 1989 - 8 A 2902/88 - , NVwZ-RR 1990, 128 (132).
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